Ad-hoc-Meldungen

Sie finden hier alle Ad-hoc-Meldungen der CAMERIT AG (vormals Hesse Newman Capital AG).

Jahr 2024



Hamburg, 12. September 2024

Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Rücknahme der Prognoseanpassung

Mit Ad-hoc-Meldung vom 6. September 2024 hat die CAMERIT AG über die telefonisch angekündigte Optionsausübung durch die NORDCAPITAL-Gruppe und eine daraus resultierende Anpassung der Ergebnisprognose für das Jahr 2024 um EUR 200.000 berichtet, sodass statt eines Jahresfehlbetrages von EUR 0,12 Mio. ein Gewinn von EUR 0,08 Mio. erwartet werde.

Die Erklärung zur Verlängerung der Optionsausübung ist zwischenzeitlich am 10. September 2024 auch in Schriftform bei der Gesellschaft eingegangen. Eine Rechnung über die Kompensationszahlung wurde unmittelbar im Anschluss erstellt und versandt.

Die Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 wird zwar bereits im laufenden Geschäftsjahr 2024 vereinnahmt und verbessert damit die Liquidität in 2024. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis stellen sich jedoch anders dar, als vom Vorstand in der Ad-hoc-Meldung vom 6. September dargestellt und angenommen. Eine Überprüfung und Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat am 11. September 2024 ergeben, dass die Kompensationszahlung erst im Jahr 2025 ergebniswirksam werden wird: Da die Leistung den Zeitraum des Jahres 2025 betrifft, wird bilanziell ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Dieser berücksichtigt die empfangene Leistung für das Stillhalten im Folgejahr.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Jahresergebnis für das Jahr 2024 ist die gemeldete Prognoseanpassung daher zurückzunehmen. Es ist trotz der Kompensationszahlung mit einem Jahresfehlbetrag für 2024 in Höhe von EUR 0,12 Mio. zu rechnen.

Hamburg, den 12. September 2024

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
– Vorstand –
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
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Hamburg, 06. September 2024

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Optionsausübung durch NORDCAPITAL-Gruppe / Prognoseanpassung

Die NORDCAPITAL-Gruppe hat uns mit Telefonat vom 06. September 2024 mitgeteilt, dass sie die erste von vier möglichen Optionen aus dem im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ausübt. Dadurch verlängert sich die vertragliche Verpflichtung der CAMERIT AG, keine Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025.

Diese Verpflichtung ist mit einer Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 verbunden, die von der NORDCAPITAL-Gruppe an die CAMERIT AG zu zahlen ist.

Der NORDCAPITAL-Gruppe stehen in den drei Folgejahren noch gleichlautende Optionen zu. Ob diese ebenfalls ausgeübt werden, ist derzeit nicht absehbar. Eine Liquidation oder anderweitige Umstrukturierung ist für die CAMERIT AG bis zum Auslaufen dieser Vereinbarung vorerst nicht möglich.

Durch die zwar nicht überraschende, aber bei der Prognoseerstellung aus Vorsichtsgründen nicht einkalkulierte Zahlung in Höhe von EUR 200.000 erwartet der Vorstand nunmehr für das Geschäftsjahr 2024 statt eines Jahresfehlbetrags von EUR 0,12 Mio. einen kleinen Gewinn in Höhe von EUR 0,08 Mio. Mit einer Dividende ist wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 14. Februar 2024 ausgeführt, nicht zu rechnen.

Hamburg, den 06. September 2024

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
– Vorstand –
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
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Hamburg, 14. Februar 2024

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Einmalige Sonderdividende wegen Beendigung des operativen Geschäftes geplant

Der Vorstand der CAMERIT AG (im Folgenden auch „die Gesellschaft“) plant eine einmalige Sonderdividende in Höhe von EUR 45,00 pro Aktie.

Seit der Veräußerung fast aller wesentlichen Vermögenswerte im Jahre 2020 betreibt die Gesellschaft praktisch kein operatives Geschäft mehr. Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Er ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Der Großaktionär hat ferner signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung gestern zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings nicht möglich, eine Liquidation durchzuführen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in der gestrigen Sitzung erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weitgehend für eine Ausschüttung bereitzustellen. Insbesondere ist der Vorstand gebeten worden, die bei konservativer Planung überschüssige Liquidität zu ermitteln. Diesbezüglich hat der Vorstand heute bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermittelt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Sollte die Hauptversammlung eine Ausschüttung in dieser Höhe beschließen, entspräche dies einer Auszahlung von EUR 45,00 je Aktie.

Eine nach Abschluss der Liquidation noch verbleibende Liquidität würde als Schlussausschüttung an die Aktionäre und Aktionärinnen verteilt werden. Bei Ausschüttung einer Sonderdividende in der vorgenannten Höhe ist für die Zukunft mit weiteren Dividendenzahlungen nicht mehr zu rechnen.

Hamburg, den 14. Februar 2024

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
– Vorstand –
Wendensstraße 1A
20097 Hamburg

 

Jahr 2021 

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Camerit AG hebt Ergebnisprognose für 2021 an

Die Camerit AG hebt ihre Ergebnisprognose für 2021 an, nachdem die Planung für das Geschäftsjahr 2021 einer Überprüfung unterzogen wurde. Dabei hat sich heute herausgestellt, dass die zuletzt veröffentlichte Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 aus dem Halbjahresfinanzbericht 2021, die von einem Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 660 bis TEUR 720 ausgegangen war, nach oben anzupassen ist. Der Vorstand der Gesellschaft geht aktuell davon aus, dass ein geringer Jahresüberschuss in einer Größenordnung von TEUR 50 bis TEUR 150 erzielt werden kann.

Hintergrund für die Anhebung der Prognose ist insbesondere eine nachlaufende Vergütung aus dem im Dezember 2019 mit der Nordcapital-Gruppe geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag. Dort war in Bezug auf den Fonds Hesse Newman Real Estate Nr. 7 eine Besserungsabrede getroffen worden. Diese greift ein, wenn die an die Nordcapital-Gruppe mitverkauften Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag für das vom Fonds gehaltene Objekt in Barmbek einen bestimmten Betrag übersteigen. Die Gesellschaft ist von der Nordcapital-Gruppe darüber informiert worden, dass nach dem Verkauf des Objektes in Barmbek seitens der Gesellschaft mit einem Eintreten der Besserungsabrede in Höhe des Maximalbetrags von EUR 750.000 gerechnet werden kann. Da die Entstehung des nachlaufenden Vergütungsanspruches davon abhängt, dass die Fondsgesellschaft eine Auszahlung auf die Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag an die Nordcapital-Gruppe leistet und der Zeitpunkt dieser Zahlung gegenwärtig noch offen ist, ist es möglich, dass die aus der Besserungsabrede resultierende nachlaufende Vergütung erst im Geschäftsjahr 2022 eingebucht und anschließend vereinnahmt werden kann. In diesem Fall würde sich der nachlaufende Vergütungsanspruch nicht mehr auf das Geschäftsjahr 2021, sondern auf das nachfolgende Jahr auswirken. In diesem Fall wäre die bisherige Prognose für 2021 allenfalls geringfügig anzupassen. Der Vorstand hält es aber für überwiegend wahrscheinlich, dass der Anspruch auf die nachlaufende Vergütung noch in diesem Jahr zu aktivieren ist, auch wenn die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2022 erfolgen sollte.

Hamburg, den 8. November 2021

Camerit AG
Stefan Trumpp
– Vorstand -

Wendenstraße 1A

20097 Hamburg

Jahr 2020

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

Name des Emittenten: Hesse Newman Capital AG
ISIN: DE000HNC2059
WKN: HNC205
Börsensegment: Geregelter Markt (General Standard)
Börsenkürzel: HNC
Börsenplätze: Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin

 

KAUF- UND ABTRETUNGSVERTRAG MIT DER NORDCAPITAL-GRUPPE VOLLZOGEN

HAMBURG, 10.07.2020

Die außerordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 29. Mai 2020 dem Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, zugestimmt.

In diesem Kauf- und Abtretungsvertrag war unter anderem vereinbart worden, dass dieser wirksam wird, wenn eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage des Hauptversammlungsbeschlusses verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Innerhalb dieser Frist sind nach Kenntnis der Gesellschaft keine Klagen gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben worden.

Die Gesellschaft und die weiteren Vertragsparteien haben daher heute den Kauf- und Abtretungsvertrag durch Vornahme der vereinbarten Vollzugshandlungen vollzogen.

 

 

KONTAKT:

Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
Tel: 040 / 33962 0
Email: capital@hesse-newman.de

 

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

Name des Emittenten: Hesse Newman Capital AG 
ISIN: DE000HNC2059
WKN: HNC205
Börsensegment: Geregelter Markt (General Standard)
Börsenkürzel: HNC
Börsenplätze: Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin

 

HAUPTVERSAMMLUNG DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG STIMMT KAUF- UND ABTRETUNGSVERTRAG MIT DER NORDCAPITAL-GRUPPE ZU

HAMBURG, 29.05.2020

Heute fand eine außerordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Einziger Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg. Die Liquidität der Gesellschaft, eine fünfzehnprozentige-Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter verbleiben gemäß dem Kauf- und Abtretungsvertrag bei der Gesellschaft. Mit diesem Kauf- und Abtretungsvertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern. Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft hatten vorgeschlagen, dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags zuzustimmen. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 1 in der am 30. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung mit der erforderlichen Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen zugestimmt.

Bei der Abstimmung wurden insgesamt 90.381 gültige Stimmen abgegeben. Das entspricht rund 90,38 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Für den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurden 90.369 Stimmen (das entspricht rund 99,99% der abgegebenen Stimmen), gegen den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurden 12 Stimmen abgegeben (das entspricht rund 0,01 % der abgegebenen Stimmen). Die Abstimmungsergebnisse sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de/ (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich.

Der Kauf- und Abtretungsvertrag wird erst dann wirksam, wenn eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage des Hauptversammlungsbeschlusses verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der Monatsfrist das Ende der Rechtshängigkeit der Klage. Weitere Zustimmungen oder Genehmigungen, insbesondere von Kartellbehörden oder Anlegern der Fonds, sind hingegen nicht erforderlich.

Von dem mit Vollzug zahlbaren Gesamtkaufpreis entfällt auf die Gesellschaft ein Betrag von rund EUR 9 Mio. Zusätzlich ist ein an den Fonds „Hesse Newman Classic Value 4“ geknüpfter und nachgelagert zu zahlender Kaufpreisbestandteil vereinbart, der jedoch nach Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unbestimmt ist.

 

KONTAKT:

Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
Tel: 040 / 33962 0
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Jahr 2019

18.12.2019 / 16:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

BEURKUNDUNG DES VERKAUFSVERTRAGS ZWISCHEN DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG UND DER NORDCAPITAL-GRUPPE

Heute wurde der Unternehmenskaufvertrag zwischen der Gesellschaft und der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, notariell beurkundet.

Demnach sollen annähernd sämtliche Assets, namentlich die Anteile an Beteiligungsgesellschaften sowie die Forderungen gegen beteiligte Unternehmen, übertragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft, eine 15prozentige-Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter werden zurückbehalten.

Mit diesem Vertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern.

Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen.

Von dem mit Vollzug zahlbaren Gesamtkaufpreis entfällt auf die Gesellschaft ein Betrag von rund EUR 9 Mio. Zusätzlich ist ein an den Fonds „Hesse Newman Classic Value 4“ geknüpfter und nachgelagert zu zahlender Kaufpreisbestandteil vereinbart, der jedoch nach Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unbestimmt ist.

Die Gesellschaft plant nicht, den auf sie entfallenden Kaufpreisanteil in voller Höhe an die Aktionäre auszuschütten.

Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung einer für das Jahr 2020 vorzusehenden außerordentlichen Hauptversammlung; weitere Zustimmungen oder Genehmigungen, insbesondere von Kartellbehörden oder Anlegern der Fonds, sind hingegen nicht erforderlich.

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Hesse Newman Capital AG
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17.12.2019 / 09:56 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

AUFSICHTSRAT DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG STIMMT VERKAUFSVERTRAG AN DIE NORDCAPITAL-GRUPPE ZU

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gestern dem Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, zugestimmt. Demnach sollen annähernd sämtliche Assets, namentlich die Anteile an Beteiligungsgesellschaften sowie die Forderungen gegen beteiligte Unternehmen, übertragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft, eine 15prozentige-Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter werden zurückbehalten.

Mit diesem Vertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern.

Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen.

Von dem mit Vollzug zahlbaren Gesamtkaufpreis entfällt auf die Gesellschaft ein Betrag von rund EUR 9 Mio. Zusätzlich ist ein an den Fonds „Hesse Newman Classic Value 4“ geknüpfter und nachgelagert zu zahlender Kaufpreisbestandteil vereinbart, der jedoch nach Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unbestimmt ist.

Die Gesellschaft plant nicht, den auf sie entfallenden Kaufpreisanteil in voller Höhe an die Aktionäre auszuschütten.

Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung und der Zustimmung einer für das Jahr 2020 vorzusehenden außerordentlichen Hauptversammlung; weitere Zustimmungen oder Genehmigungen, insbesondere von Kartellbehörden oder Anlegern der Fonds, sind hingegen nicht erforderlich.

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Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
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10.12.2019 / 16:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

HESSE NEWMAN CAPITAL AG VEREINBART FORTSETZUNG DES RAHMENVERTRAGS ZUR FONDS- UND ANLEGERVERWALTUNG

Um die derzeit geführten Verhandlungen mit einem Interessenten über eine Veräußerung des Geschäftsbetriebs weiter fortführen zu können sowie zur Sicherstellung der Betreuung der Fonds und der Anleger ab dem 1. Januar 2020 hat die Hesse Newman Capital AG mit der NORDCAPITAL-Gruppe eine vorübergehende Fortsetzung des zum 31. Dezember 2019 gekündigten Rahmenvertrags zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Der Rahmenvertrag umfasst die Unterbeauftragung der Fonds- und Anlegerbetreuung des Hesse Newman-Konzerns.

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
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13.09.2019 / 14:18 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

HESSE NEWMAN CAPITAL AG: HESSE NEWMAN CAPITAL AG PRÜFT UMFASSENDE GESCHÄFTSVERÄUSSERUNG

Die Hesse Newman Capital AG (Gesellschaft) und deren Mehrheitsaktionärin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich (SBW) befinden sich in konkreten Verhandlungen mit einem Interessenten über den Verkauf annähernd des gesamten Geschäftes der Gesellschaft.

Heute haben die SBW, die Gesellschaft und der Interessent ein Term Sheet mit dem Ziel vereinbart, einen umfassenden Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag vorzubereiten. Durch diesen sollen möglichst sämtliche Aktiva der Gesellschaft, also alle Beteiligungen, die bestehenden Geschäftsbesorgungsverträge zwischen der Gesellschaft und den Hesse Newman – Fonds sowie die Rechte an der Firma „Hesse Newman“ an den Interessenten veräußert werden.

Zugleich soll die SBW im Zuge der Transaktion ihren 36 %-igen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ebenfalls an den Interessenten veräußern.

Mit Vollzug der Transaktion soll die Betreuung der Hesse Newman Fonds vollständig auf den Interessenten übertragen werden.

Die avisierte Transaktion hängt vom Ergebnis einer Due Diligence ab und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Organe der Gesellschaft sowie weiterer Gremien und Behörden. Die Gesellschaft soll an Erträgen aus der Veräußerung von Immobilien zweier Hesse Newman-Fonds beteiligt werden. Die Gesellschaft erwartet aus der Transaktion insgesamt einen Ertrag im oberen einstelligen Millionenbereich. Über weitere Details der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

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Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
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19.08.2019 / 17:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

NEWMAN CAPITAL AG: ERHÖHTER VERLUST IM 1. HALBJAHR 2019 UND KORREKTUR DER ERGEBNISPROGNOSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Die Hesse Newman Capital AG weist im Finanzbericht für das erste Halbjahr 2019 einen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von EUR 3,1 Mio. aus und ändert die Prognose des Konzernjahresfehlbetrags für das Gesamtjahr 2019 von bislang EUR 0,3 Mio. auf EUR 3,3 Mio. Die Kündigung der Unterdienstleistungsverträge mit der Nordcapital-Gruppe mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 führte zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von EUR 2,9 Mio. Diese wurde im ersten Halbjahr 2019 aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzierung erfolgte gleichzeitig und in entsprechender Höhe durch ein Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsschein der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG. Entgegen der im Geschäftsbericht 2018 noch vertretenen Auffassung ist dieser Forderungsverzicht über EUR 2,9 Mio. nicht als Ertrag, sondern erfolgsneutral in der Kapitalrücklage zu erfassen.

Die aktuelle Änderung der Prognose im Halbjahresbericht 2019 beruht insofern nur auf einer abweichenden bilanziellen Darstellung. Es liegen weder neue Sachverhalte noch Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle vor. Das Konzerneigenkapital und die Konzernliquidität sind von der dargestellten Prognosekorrektur nicht betroffen.

Der Halbjahresfinanzbericht der Hesse Newman Capital AG wird am 22. August 2019 auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister
Tel: 040/33962 0
Email: capital@hesse-newman.de

22.02.2019 / 17:31 Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

Vereinbarung/Vertrag Hesse Newman Capital AG: Dienstleistungsvertrag Fonds- und Anlegerverwaltung

Die Hesse Newman Capital AG hat zur Stärkung der eigenen Marktposition und zur Nutzung von Synergien in der Fonds- und Anlegerverwaltung den bisherigen Dienstleistungsvertrag hierüber mit dem bisherigen umfassend unterbeauftragten Dienstleister, der Nordcapital-Gruppe, Hamburg, mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt.

Die Gesellschaft erwartet von der künftigen eigenen Wahrnehmung dieser Funktionen oder der Vergabe auf einen Dritten deutliche Einsparungen und Vorteile in der Abwicklung.

Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister Tel: 040/33962 0
Email: capital@hesse-newman.de 

Jahr 2017

AD-HOC-MITTEILUNG NACH ART 17 MAR

 

Verkauf der Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Hamburg, 31. August 2017 – Die Hesse Newman Capital AG hat am 31. August 2017 ihre 50%-Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, verkauft und damit das Konzernportfolio weiter gestrafft. Während im IFRS-Konzernabschluss nach einer vorläufigen Einschätzung ein niedriger sechsstelliger Veräußerungsgewinn erwartet wird, reduziert der Verkauf das handelsrechtliche Ergebnis der Hesse Newman Capital AG.

Mit der Beendigung der Beteiligung entfallen für Hesse Newman Capital AG zukünftig Liquiditätsbelastungen aus Zuzahlungen sowie Ergebnisbelastungen aus der Beteiligung.

Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg
ISIN: DE000HNC2059
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Anja Steffens (Vorstand)
Tel.: +49 (0)40 339 62 435
E-Mail: anja.steffens@hesse-newman.de

Jahr 2016

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Hesse Newman Capital AG

 

HAMBURG, 26. MAI 2016DIE HESSE NEWMAN CAPITAL AG (ISIN: DE000HNC2034) PLANT, FÜR DEN 21. JULI 2016 ZU IHRER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG EINZULADEN. DER AUFSICHTSRAT HAT IN DER HEUTIGEN SITZUNG SEINE BESCHLUSSVORSCHLÄGE HIERZU VERABSCHIEDET. DER HAUPTVERSAMMLUNG WERDEN UNTER ANDEREM DER BESCHLUSS EINER KAPITALHERABSETZUNG VORGESCHLAGEN UND DER VERLUST DER HÄLFTE DES GRUNDKAPITALS ANGEZEIGT.

HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen.

ERSTATTUNG DER ANZEIGE GEM. § 92 AKTG ÜBER DEN VERLUST DER HÄLFTE DES GRUNDKAPITALS
Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste. Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich der Vorstand entschlossen – auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung – der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals zu erstatten.

Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon Vorstand Finanzen und Verwaltung
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Hesse Newman Capital AG

 

HAMBURG, 4. APRIL 2016 – DER VERKAUF DER ANTEILE AN DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG (ISIN: DE000HNC2034) DURCH DIE SBW SCHWEIZER BETEILIGUNGS-WERTE AG AN DIE HSL VERMÖGENSVERWALTUNG GMBH KOMMT NICHT ZUSTANDE. HESSE NEWMAN CAPITAL AG GIBT ECKDATEN DES KONZERNABSCHLUSSES 2015 BEKANNT.

SBW SCHWEIZER BETEILIGUNGS-WERTE AG WEITERHIN MEHRHEITSGESELLSCHAFTERIN
Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, und die HSL Vermögensverwaltung GmbH, Dortmund, hatten am 29. April 2015 einen unter aufschiebenden Bedingungen stehenden Kaufvertrag über den Erwerb von rund 84 Prozent der Aktien der Hesse Newman Capital AG geschlossen. Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat der Gesellschaft nunmehr mitgeteilt, dass die aufschiebenden Bedingungen nicht vollständig erfüllt wurden und der Aktienkaufvertrag aufgehoben wurde.

KONZERNABSCHLUSS 2015: ZIEL DER KOSTENKONSOLIDIERUNG NOCH NICHT VOLLSTÄNDIG ERREICHT
Hesse Newman Capital hat zu Beginn des Jahres 2015 die Beschaffung, Konzeption und den Vertrieb von Investmentvermögen im eigenen Namen eingestellt und sowohl die Fonds- als auch die Anlegerverwaltung für die Hesse Newman Capital-Fonds auf einen Dienstleister übertragen. Die Umsatzerlöse des Hesse Newman Capital-Konzerns sind im Geschäftsjahr 2015 insbesondere durch die im Verlauf des ersten Quartals erfolgte Einstellung der Vertriebstätigkeit auf TEUR 1.287 (Vorjahr: TEUR 3.243) zurückgegangen, der Materialaufwand auf TEUR 952 (Vorjahr: TEUR 1.687). Der Personalaufwand belief sich auf TEUR 482 (Vorjahr: TEUR 2.092), das sonstige betriebliche Ergebnis auf TEUR -277 (Vorjahr: TEUR -2.122). Die Senkung der Personalkosten resultiert vor allem aus der Anpassung der Mitarbeiterzahl an den verbliebenen Geschäftsumfang. Der Ergebnisbeitrag der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH belief sich auf TEUR -158 (Vorjahr: TEUR −286). Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (EBIT) betrug TEUR -666 (Vorjahr: TEUR −3.198), das Konzerngesamtergebnis TEUR -663 (Vorjahr: TEUR -3.323).

Aufgrund des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit hat sich der Konsolidierungskreis des Konzerns gegenüber dem Vorjahr um eine Gesellschaft verringert. Außerdem wurde die stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH mit allen gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen verkauft. Insbesondere aufgrund dieser Transaktion konnten die Finanzschulden signifikant auf nunmehr TEUR 197 reduziert werden (Vorjahr: TEUR 1.105). Im Wesentlichen aufgrund der vorgenannten Veränderungen ist die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorjahresstichtag von TEUR 6.484 auf TEUR 2.044 gesunken. In der Folge verbesserte sich die Eigenkapitalquote von 26 auf 47 Prozent.

Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon Vorstand Finanzen und Verwaltung
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

 

Jahr 2015

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Hesse Newman Capital AG

 

HAMBURG, 28. SEPTEMBER 2015 – AKTIONARIAT DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG (ISIN: DE000HNC2034).

ABWICKLUNG DES AKTIENKAUFVERTRAGS DER SBW SCHWEIZER BETEILIGUNGS-WERTE AG MIT DER HSL VERMÖGENSVERWALTUNG GMBH NOCH NICHT VOLLZOGEN

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, und die HSL Vermögensverwaltung GmbH, Dortmund, haben am 29. April 2015 einen unter aufschiebenden Bedingungen stehenden Kaufvertrag über den Erwerb von rund 84 Prozent der Aktien der Hesse Newman Capital AG geschlossen.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat der Gesellschaft nunmehr mitgeteilt, dass sich die Abwicklung des Aktienkaufvertrages mit der HSL Vermögensverwaltung GmbH bis auf Weiteres verzögert, da die HSL Vermögensverwaltung GmbH noch nicht alle Voraussetzungen für die Durchführung des Closings erfüllt hat.

Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon
Vorstand
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Hesse Newman Capital AG

 

HAMBURG, 29. APRIL 2015 – VERÄNDERUNGEN IM AKTIONARIAT DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG (ISIN: DE000HNC2034)

SBW SCHWEIZER BETEILIGUNGS-WERTE AG VERÄUSSERT IHRE BETEILIGUNG AN DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG AN HSL VERMÖGENSVERWALTUNG GMB
Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie heute erst sämtliche Aktien der Aktionäre Marc Drießen und Dr. Marcus Simon erworben und dann die gesamte Beteiligung in Höhe von 1.679.736 Aktien der Hesse Newman Capital AG verkauft hat. Erwerberin ist die HSL Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Dortmund, die somit 84 Prozent der Aktien der Hesse Newman Capital AG halten wird. Der Vollzug des Kaufvertrags steht noch unter dem Vorbehalt einiger aufschiebender Bedingungen und wird in den nächsten Wochen erwartet.

ERWERBERIN HSL VERMÖGENSVERWALTUNG GMBH WILL GESCHÄFTSMODELL DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG WEITERFÜHREN
Die HSL Vermögensverwaltung GmbH ist ein Unternehmen der Limberg-Gruppe und ausschließlich im Besitz der Familie Limberg. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist die Entwicklung von Immobilienprojekten und die Verwaltung von Immobilienbeständen.
Die Erwerberin möchte die Expertise und Marktstellung der Hesse Newman Capital AG und ihrer 50 prozentigen Tochtergesellschaft Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nutzen, um Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vornehmlich in den Assetklassen Immobilie und Infrastruktur sowohl für institutionelle als auch private Anleger zu konzipieren und anzubieten.

Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

KONTAKT:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon
Vorstand
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de