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HESSE NEWMAN CAPITAL AG HAMBURG 

– ISIN DE000HNC2034 –

BEFREIUNG VON PFLICHTÜBERNAHMEANGEBOT BETREFFEND AKTIEN DER HESSE NEWMAN CAPITAL AG DURCH BAFIN

Aufgrund von Veränderungen in den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, („SBW“) werden die von der SBW gehaltenen Aktien an der Hesse Newman Capital AG teilweise neuen unterschiedlichen mittelbaren Aktionären zugerechnet. Diese Veränderungen wurden auch bereits nach Wertpapierhandelsrecht gemeldet und veröffentlicht.

Nunmehr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Bescheide vom 5. August 2019 die Nichtberücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte gestattet, weshalb eine Mitteilung des Kontrollerwerbs und eine Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht erfolgen müssen.

HAMBURG DEN 26. AUGUST 2019

HESSE NEWMAN CAPITAL AG

HESSE NEWMAN CAPITAL AG HAMBURG

– ISIN DE000HNC2034 –

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 21. Juli 2016 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.000.000,00 um EUR 1.900.000,00 auf EUR 100.000,00, eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 20:1 und dient in Höhe von ca. EUR 1.000.000,00 der Deckung von Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000,00 der Einstellung in die Rücklagen. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 09. September 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 100.000,00 herabgesetzt.

Am 14. September 2016 abends werden die 2.000.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 20:1 zusammengelegt. Für je 20 alte Aktien mit der ISIN E000HNC2034 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000HNC2059 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Laufende Börsenaufträge, die am 14. September 2016 nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000HNC2042) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000HNC2042 ist nicht beabsichtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der HESSE NEWMAN CAPITAL AG bleibt unverändert.

Die derzeit börsennotierten und unter der ISIN DE000HNC2034 lieferbaren Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000HNC2059 für „konvertierte“ börsennotierte Aktien. Die Preisfeststellung für die 100.000 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird ab dem 15. September 2016 aufgenommen.

HAMBURG, IM SEPTEMBER 2016

HESSE NEWMAN CAPITAL AG